Justiz und Psychiatrie – Organisierter Machtmissbrauch?

Erstveröffentlichung: Die Anwaltsakte eines Justizskandals

Der Streitwert der verborgenen Anwaltsakte

Die Causa Dr. Heuser (pdf!)…

… liest sich wie ein Krimi  und steht jedenfalls dem berühmtesten deutschen Justizskandal Gustl Mollath nur insoweit etwas nach, als dass ihr Medieninteresse noch in den Anfängen steckt.


2013 behaupteter Weise zum Brandanschlagsopfer geworden, psychisch völlig gesund in die Psychiatrie 
entführt, bis ihre Chorschwester und Anstaltsleitung aus dem Urlaub zurückkehrte, dann  der RauchgasIntoxikation geschuldet  in Lungen entzündet fiebrigen Zustand mit einem OneWayFlugticket nach Sibirien verschleppt und schließlich Jahre später, als sie im juristischen Kampf zu obsiegen drohte:

In der eigenen Wohnung Knochen brechend malträtiert, damit sie wie wahnsinnig schreie und man eine zweite, legal erscheinende Einweisung fingieren könnte.

Weil sie aber ihre Zähne zusammen biss und nicht schrie, erfolgte die eine Einweisung ohne Beschluss.

Doch dann wollten ihre akute Lebensgefahr und die unter der Haut als abnorm hervorstehend erkennbaren gebrochenen Knochenenden nicht so recht in die Psychiatrieakte passen.

Und so entkam das Psychiatriesierungsopfer über die Einweisung in eine chirurgische Notfallaufnahme das zweite Mal dem ihr drohenden Schicksal, für immer in der Klapse zu verschwinden.

In der Zeit nach 2013 wurden u. a. mithilfe einer Rechtsanwältin Schadenersatzprozesse geführt, darunter auch einer gegen einen rechtsanwaltlichen Berufsbetreuer. Der von diesem angerichtete Schaden soll bei über 120.000 Euro liegen, durch Wirtschaftsprüfer bestätigt sind über 90 tausend und der diesbezügliche Schadenersatzprozess soll wohl nur über rund eintausend Euro geführt worden sein.

Die Frage, ob die geringwertig geführte Klage aus taktischen Gründen vertretbar sein konnte ist das eine – viel gravierender ist jedoch, dass die damit befasste Rechtsanwältin bislang weder bereit ist, die diesbezügliche Handakte herauszugeben, noch über den Prozessstand Auskunft zu erteilen.

Der Streitwert der Herausgabeklage dieser unbekannten Anwaltsakte ist nun ebenfalls streitig ist derzeit am Amtsgericht Solingen anhängig. In Deutschland sind Wetten wie auch Börsenspekulationen auf den Ausgang von Prozessen verboten, nichts anderes aber hat nun das Amtsgericht zu tun. Das eingeklagte Interesse wird nach dessen freien Ermessen bewertet, wobei bislang Quoten im Bereich von 10 bis 40 Prozent üblich sind. Da hier aber ein Bereich von mehr als 1:100 zur Erwägung steht, kann man sich durchaus der Formulierung anschließen, dass nun das Amtsgericht von Amts wegen spekulieren muss, nämlich ob mit der Herausgabe auch noch ein Erfolg versprechender Schadenersatzprozess wegen taktischer Falschberatung zugänglich wird. Als Klageziel wurde daher zunächst nur die Feststellung eines Mindestwertes formuliert.

In jedem Fall dürft aus der Einschätzung des Amtsgerichts auch eine Erfolgswahrscheinlichkeit für das weitere Vorgehen herauszulesen sein: Wie viel ist das was totgeschwiegen werden soll, tatsächlich wert.

412 Wörter
Bielefeld, den 16.05.2022

Joachim Baum

Windelsbleicher Str. 10

33647 Bielefeld

0
15750744329
Email:
 info@heuserundschneeberger.de

Der Autor ist ein Justiz kritisch engagierter ElektronikIngenieur und Lebenspartner der Frau Dr. Heuser

Das Aktenzeichen am AGSolingen lautet 12 C 350/21 Das kostenlose Recht der Erstveröffentlichung bitte bis zum 19.05.2022 telefonisch anfragen, da es ja nur einmal vergeben werden kann.

Weiterführende Links

Einführungsvideo

Ergänzung vom 28.5.2022:

Der Streit um den gesetzlichen Richter – 01: Die Eröffnung

Die Causa Dr. Heuser liest sich wie ein Krimi – und steht jedenfalls dem berühmtesten Deutschen Justizskandal Gustl Mollath nur insoweit etwas nach, als dass ihr Medieninteresse noch in den Anfängen steckt. 2013 behaupteter Weise zum Brandanschlagsopfer geworden, psychisch völlig gesund in die Psychiatrie entführt, bis ihre Chorschwester und Anstaltsleitung aus dem Urlaub zurückkehrte, dann – nach Rauchgas-Intoxikation – Lungen entzündet fiebrig mit einem One-Way-Flugticket nach Sibirien verschleppt und schließlich Jahre später, als sie im juristischen Kampf zu obsiegen drohte: In der eigenen Wohnung Knochen brechend gefoltert, mit dem Ziel, dass sie wie wahnsinnig schreie und man eine zweite, legal erscheinende Einweisung fingieren könnte. Weil sie aber ihre Zähne zusammen biss und nicht schrie, er
folgte die eine zweite Einweisung ohne Beschluss und Diagnose.

Doch dann wollten ihre akute Lebensgefahr und die unter der Haut als abnorm hervorstehend erkennbaren gebrochenen Knochenenden nicht so recht in die Psychiatrieakte hinein passen. Und so entkam das Psychiatriesierungsopfer über die Einweisung in eine chirurgische Notfallaufnahme das zweite Mal dem ihr drohenden Schicksal, für immer in der Klapse zu verschwinden.

In der Zeit nach 2013 wurden u. a. mithilfe einer Rechtsanwältin Schadenersatzprozesse geführt, die aber zunehmend in Zweifel geriet, ob sie die Interessen der Frau Dr. Heuser wirklich noch vertrat.

Schließlich war diese, nachdem sie selbst die Mandate nieder gelegt hatte, nicht mehr bereit, alle Handakten herauszugeben und z. B. über Prozessstände verborgen gehaltener Streite Auskunft zu erteilen.

Keine Rechtsverfolgung ohne Akten!

Die Frage, wem alles eine Beteiligung an der Hilflosstellung der Frau Dr. Heuser nachzuweisen ist, dürfte noch – vor allem für die Betreffenden – eine ganze Weile spannend bleiben. Die am 27.09.2021 als Eilantrag angestrengte Herausgabeklage der Handakten wurde erst einmal verzögert, bis man schließlich am 10.05.2021 – Art. 101 (1) S. 2 GG zuwider – den gesetzlichen Richter durch einen ungesetzlichen ersetzt hatte. Dafür scheute man weder Kosten noch Mühen, noch das Einspannen zahlreicher mitmachender Richter. Da Richter, wie auch alle anderen Funktionsträger im Rechtsstaat mit ihrem Namen öffentlich einstehen müssen (siehe z. B. BverwG 6 C 35.13, Rn. 33 oder Pressekodex 2017 8.1 (4)), seien diese Namen nun auch hier genannt:

1. Die Richterin Heilmann ließ sich 15,5 km weiter (von Solingen nach Wuppertal) versetzen,
2. die Richterin (dann am AG Solingen) Dr. Sonnenwald, die bereit war, die gesetzliche Richterin zu ersetzen und sogar am 10.05.2022 laut fünf EVen den Mummenschanz des erneuten Verwahrungsbruchs (§ 133 (1) StGB) bzw. der erneuten Urkundenunterdrückung (§ 274 (2) StGB) im unaufgeklärten Umfang der auf dem Tisch liegenden (mutmaßlichen) Akten zu befördern, anstatt dieselben sicherzustellen.

Weiter das Präsidium des Amtsgerichts, welches gemeinsam die unterjährige Änderung des Solinger Geschäftsverteilungsplanes vom 08.03.2022 (siehe Kap. IV!) verantwortet, bestehend aus:

3. DirAG Asperger,
4. RiinamAG Kleinke,
5. RiinamAG Rathjens,
6. RiamAG Berninger und
7. RiamAG Mörsch
sowie evtl. auch das Präsidium des Landgerichts, welches die unterjährige Wuppertaler GVP-Änderung vom 21.02.2022 (siehe Kap. 4. c.!) beschloss, bestehend aus:
8. Präs.inLG Dr. Lehmberg,
9. Vors.RiamLG Dr. Bremer,
10. Vors.RiinamLG Groß,
11. Vors.RiamLG Kötter,
12. Vors.RiamLG Leithäuser, (nur) an der Unterschriftsleistung gehindert,
13. RiamLG von Salisch,
14. RiinamLG Schiedel-Krege sowie
15. Vors.RiamLG Vock

Anzumerken ist, dass die Beteiligten der beiden Präsidien die Unschuldsvermutung genießen, dass sie (in der Wirkung) auch gegen den Entzug des gesetzlichen Richters gestimmt haben könnten, aber von anderen überstimmt wurden. Das Beratungsgeheimnis lebe hoch, denn sonst wäre ja unseren Richtern zu ggf. schwierigen Entscheidungen ja kaum noch eine angstfreie Meinungsbildung möglich (Zwinker-Smiley).

Dennoch gibt es erst einmal zu denken, unter welchen Umständen es in Deutschland möglich sein kann, bis zu 15 Richter anzuschiebenauf gesetzwidrige Weise das für die Fortdauer der Hilflosstellung der Frau Dr. Heuser Notwendige zu tun.

Hierzu sei erst einmal erwähnt, dass die Direktorin des Amtsgerichtes Kleve, (16.) Tanja Rasche-Iwand mit einem Rechtsanwalt verheiratet ist, der in zwei völlig unabhängigen Rechtssachen zwei völlig unabhängige Gegner der Frau Dr. Heuser vertrat.

Weiter ist zu bemerken, dass der Name „Iwand“ auch im Solinger Geschäftsverteilungsplan vor
kommt.

Dann ist zu bemerken, dass die beklagte Rechtsanwältin anwaltlich von ihrem Vater vertreten
wird, der auch selbst schon einmal Richter war.

Schließlich ist zu bemerken, dass die Beklagte aus Erfahrung weiß, wie dreist man der Frau Dr.
Heuser ihr Recht abschneiden kann (Beweisvideo).

So hat nun eine ganze Bande von miteinander bekannten Juristen einen Fall auf dem Tisch, den es eigentlich gar nicht geben darf. Für Frau Dr. Heuser ist so etwas nichts neues, aber mit Blick auf die Betreffenden muss man verstehen, dass diejenigen, die mutmaßlich einen nicht gesetzlichen Richter installierten, auch keine Lust haben, der Frau Dr. Heuser den Zugang zu den gesetzlichen Richtern zu gestatten, welche dann den in der eigentlichen Herausgabesache vorausgegangenen Entzug des gesetzlichen Richters zu überprüfen haben.

An der Ablehnung der nicht gesetzlichen RiinamAG Dr. Sonnenwald ging jedenfalls kein Weg vorbei, denn sie verleugnete Nachfragen, verweigerte Beweisangebote und sogar Schriftsätze – und schien auch das – nach der Schlussüberaschung vom 10.05.2022 das am 12.05.2022 angekündigte Ablehnungsverfahren übergehen zu wollen und wollte ihr Beweis vereiteltes Urteil eigentlich am 31.05.2022 verkünden.

Der Zugang zum Recht im Rechtsstaat Deutschland:

Nun erwies sich der Klägerin das gesamte AG-Solingen für jegliche Empfangs bestätigte Eingaben als ziemlich schwer zugänglich: Seine Rechtsantragsstelle verweigerte schon am 10.05.2022 die Annahme des Schriftsatzes vom 09.05.2022, weil wegen Corona erst einen Termin gemacht werden müsste. Professionelle Faxe stießen viermal hintereinander auf Fehler und Einschreiben trafen auf einen Nachsendeantrag an „unbekannt“. Die Abhilfe erfolgte sodann über § 129a (1) ZPO, eine Rechtsnorm, die besagt,

„Anträge und Erklärungen, deren Abgabe vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zulässig ist, können vor der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts zu Protokoll abgegeben werden.“

Nachdem man den Bielefeldern sehr schön erklären konnte, wie sehr man im vorliegenden Einzelfall ihre freundliche Mithilfe brauchte und nachdem auch der Bielefeldern Amtsgerichtsdirektor Gnisa die Weiterleitung bestätigt hatte, kam dann auch am 27.05.2022 – 8:40 Uhr (also 13 Tage nach der Eröffnung) aus Solingen die erlösende Bestätigung des Ablehnungsverfahrens per Fax. [Mehr hier]

Bielefeld, den 27.05.2022

Joachim Baum
Windelsbleicher Str. 10
33647 Bielefeld
01575-0744329
Email: info@heuser-und-schneeberger.de

Der Autor ist ein justizkritisch engagierter Elektronik-Ingenieur und Lebenspartner der Frau Dr. Heuser.

An alle, die es lesen und Herrn Schneeberger erreichen können:
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und halten Sie weiter durch!

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