„Das Wissen, das ich heute habe, belastet mich seit Monaten“, sagte Kriminalhauptkommissar M. dem Saarländischen Rundfunk. „Ich befand mich in einem großen Gewissenskonflikt und habe durch die Strafanzeige mein Gewissen erleichtert.“ Kern der Vorwürfe, die den Kripomann anscheinend quälen: Die Polizei sei Hinweisen von einem V-Mann über Kindesmissbrauch in der Saarbrücker „Tosa-Klause“ aus der Zeit, bevor der damals fünfjährige Pascal Z. im September 2001 spurlos verschwand, nicht nachgegangen. Schlimmer noch – man habe sie später auf Anweisung des Innenministeriums vernichtet und damit der damaligen Innenministerin und heutigen Kulturministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) „den Kopf“ gerettet. Es ist kein Wunder, dass diese Vorwürfe jetzt heftige Reaktionen auslösen. Denn im September 2007 wurden alle zwölf Angeklagten im „Pascal-Prozess“ vom Vorwurf des Mordes und des sexuellen Missbrauchs freigesprochen. An 147 Verhandlungstagen hatte das Landgericht in mehr als drei Jahren vergeblich versucht, Licht in die Vorgänge in der „Tosa-Klause“ zu bringen. Dass es nicht zu einer Verurteilung der Verdächtigen reichte, führt M. auch auf die Schlamperei eines Kollegen im LKA zurück. Dieser Kriminalbeamte habe bereits ein halbes Jahr vor dem Verschwinden des kleinen Pascal einen brisanten Hinweis auf angeblichen sexuellen Missbrauch in der „Tosa-Klause“ erhalten, aber nichts unternommen, sondern den Vorgang stattdessen geschreddert und vertuscht – aus Angst, seinen Fehler einzugestehen. Wären diese Hinweise aber in den Ermittlungsakten der „Soko Hütte“ gewesen, hätte man bei den ersten Verdachtsmomenten die „TosaKlause“ auseinandergenommen und die benötigten Beweismittel auch gefunden.
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