Zum Gedenken an 270.000.000 Opfer des Islam und seines Djihad seit 1400 Jahren
Gepostet von Ben’s Blog für Freiheit, Gleichheit, Geschwisterlichkeit, Frieden in Demokratie. Rate This

“Die satanischen Verse (englischer Originaltitel The Satanic Verses) ist ein Roman des Schriftstellers Salman Rushdie, der von indisch-muslimischen Immigranten in Großbritannien handelt und teilweise vom Leben des islamischen Propheten Mohammed inspiriert ist. Das Erscheinen des Buches am 26. September 1988 im Verlag Viking Press löste eine Reihe von Protesten und Gewalttaten von Muslimen aus.
Die Islamische Republik Iran setzte am 14. Februar 1989 ein Kopfgeld auf Rushdie aus, das mehrfach erhöht wurde, zuletzt im Februar 2016.” (Wikipedia)
Koran / Hadithen / Mohammeds Anweisungen und Verhalten zu Christen und Juden, anderen Religionen und Kulturen und ihre Einordnung nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:
Solange die Gewalt zu den Grundlagen und Äußerungsformen des Islam gehört, kann er unmöglich eine “Religion” im Sinne des Artikel 4 des Grundgesetzes sein.
Unsere Verfassung deckt keine Bewegung, die zur Gewalt greift, nur weil sie sich “Religion” nennt.
Hass auf Juden, Christen, Atheisten, Apostaten, Buddhisten, Aleviten, Aramäer, Armenier – zumeist Opfer zahlreicher Genozide durch Eroberungstruppen im Namen “Allahs” – drohen in Vergessenheit zu geraten, weil wir blind und taub sind in unseren Gesellschaften und unsere Zerstörer und Vernichter sogar einladen, unterstützen, ansiedeln.
Wir können von Glück reden, wenn die Mehrheit in Unkenntnis gegen den Koran und die Hadithen handeln und dadurch unsere Zeit noch verschonen.
Die arabischen islamischen Staaten sind allesamt zugrunde gegangen, hochgebildete Generationen starben aus, lediglich Ölbillionen ließen bestimmte Stämme ihre Macht ausüben. Saudi-Arabien und das ehemalige Persien, jetzt der islamische Iran, sind beredtes Beispiel.
Aber auch der Untergang des ehemals buddhistischen Afghanistan, der einer Clique von islamischen Stammes- und Kriegsführern anheim fiel, zeigen deutlich, was Europa verhindern muss, aber offenbar mit Hilfe der Kirchen nicht verhindern will: die islamische EUdSSR
„…. ein Beitrag, den ich u.a. bei Juliane von Fürstenberg fand:
Da hat sich jemand viel Mühe gegeben.
“Als die schlimmsten Tiere gelten bei Allah diejenigen, die ungläubig sind und nicht glauben werden.“ (Koran, Sure 8,55, nach Muhammad Rassoul )
Verstoß gegen Artikel 1 Grundgesetz ff. Unerträglich.
Koran, Sure 98, Vers 6: „Siehe die Ungläubigen vom Volk der Schrift (Juden und Christen): sie sind die schlechtesten der Geschöpfe.“
Das ist ein Verstoß gegen Art. 4 GG und §166 StGB.
„Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Ungläubigen, wo ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf !“ (Koran, Sure 9,5 nach R. Paret).
„Allah hat für euch angeordnet, ihr sollt eure Eide annullieren.“ Koran, Sure 6,2 (Übersetzung nach R. Paret)
„Wahrlich, Allah hat für euch eine Lösung eurer Eide angeordnet.“ Koran, Sure 66,2 (Übersetzung nach Muhammad Ahmed Rassoul ) Verstoß gegen: § 153 StGB Falsche uneidliche Aussage (1) § 154 StGB Meineid (1+2) § 155 StGB Eidesgleiche Bekräftigungen § 156 StGB Falsche Versicherung an Eides Statt
„Diejenigen aber, die ungläubig sind, – nieder mit ihnen!“ Koran, Sure 47,8 ( nach Paret )
„Die aber ungläubig sind – nieder mit ihnen! Koran, Sure 47,8 ( nach Rassoul )
Verstoß gegen Art. 4 GG, Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit (1) und (2) Art. 2 GG, Persönliche Freiheitsrechte
Koran 9/123. O die ihr glaubt, kämpfet wider jene der Ungläubigen, die euch benachbart sind, und laßt sie in euch Härte finden; und wisset, daß Allah mit den Gottesfürchtigen ist.
Sure 47:4 „Und wenn ihr auf diejenigen trefft, die den Glauben verweigert haben, so gilt das Schlagen der Genicke, bis, wenn ihr sie niedergekämpft habt, ihr dann die Fessel fest macht.“
Dem Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, kann ein Muslim niemals zustimmen. Denn folgende Suren des Koran stehen dagegen:
Sure 2, Vers 282: Bei Zeugenaussagen: „… und nehmt zwei Männer aus eurer Mitte zu Zeugen. Sind aber zwei Männer nicht zur Stelle, so bestimmt einen Mann und zwei Frauen, die sich eignen zu Zeugen …“
Sure 4 zum Erben: „Männliche Erben sollen soviel haben wie zwei weibliche.“
Sure 4 zu Eheschließung: „Überlegt gut und nehmt nur eine, zwei, drei, höchstens vier Ehefrauen …“.
Nach Sure 4, Vers 38 (Reklam-Koran) darf der Mann widerspenstige Ehefrauen ins Schlafgemach verbannen und sie schlagen, wenn sie nicht auf seine Ermahnungen hören!
Sure 4: „Die Männer sind den Weibern überlegen, wegen dessen, was Allah den einen vor den anderen gegeben hat.“
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Im Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 2 steht:
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“
Hingegen verordnet der Koran folgende Gewalttaten wie in
Sure 47, Vers 4: „Wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Kopf, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt. Die übrigen legt in Ketten.“ (…)
Koran-Experten haben 204 Verse gegen Nicht-Muslime gezählt.
Darin werden den „Ungläubigen“ harte Strafen angedroht. Die Gläubigen sollen keine Freundschaft mit Menschen schließen, die nicht dem Islam angehören.
Sure 9 nennt Christen „von Allah verfluchte Leute“ (…) „Allah schlage sie tot!“.
In der Sure 47, Verse 36/37
Es sollten sich alle die Mühe machen , ihn auch zu lesen.!
Weitere Beispiele aus dem Koran, den jeder in diversen Übersetzungen lesen sollte – und auch zwischen den Zeilen. Vieles ist doppelzüngig umschrieben!
“Sure 98:6 “Die Ungläubigen unter den Leuten des Buches (Juden und Christen): Sie sind von allen Wesen am abscheulichsten”.
Sure 8,55: “Siehe, schlimmer als das Vieh sind bei Allah die Ungläubigen, die nicht glauben.”
Was für eine Haltung soll Muslimen gegenüber Christen und Andersgläubigen schon bei solchen Suren übermittelt werden?
Sie müssen nicht mal strenggläubig sein; dank solcher Suren werden bestimmte Denkmuster schon allein durch die Erziehung der Eltern an die Kinder weitergegeben – und das über Generationen.
OUnd ich als Christ muss es in Deutschland auch noch okay finden und akzeptieren, dass ich für Muslime laut Koran Sure 8,55 schlimmer als VIEH bin. Denn ich glaube nicht an ihren “Allah”. Aber hey! Der Islam gehört zur Deutschland!
Sure 5, Vers 51 “Ihr, die ihr glaubt! Nehmt euch die Juden und Christen nicht zu Freunden! Sie sind einander Freunde. Wer von euch sich ihnen anschließt, der gehört zu ihnen. Siehe, Gott leitet die Frevler nicht recht.”
Das ist ein Verstoß gegen Art. 4 GG und §166 StGB.
Bei der Erklärung dieser Sure von in Deutschland lebenden Imamen ist es an Absurdität nicht zu übertreffen. (Genauso wie die “Erklärung” bei den 25 Tötungsbefehlen an die Ungläubigen im Koran.) So heßt es unter anderem, dass das Wort “Freund” eigentlich Als “Führern” zu verstehen ist. Sprich: Nehmt euch die Juden und Christen nicht als Führer in Kriegen.
Diese Sure ist für mich einfach nur ein weiterer Indiz dafür, warum Integration so oft bei Muslimen nicht gelingt. Aber hey! Der Islam gehört trotzdem zu Deutschland. Alles andere wäre ja Rassismus.
Unser Gemeinwesen, unsere offene Gesellschaft, beweist täglich an Arbeitsplätzen, Universitäten, öffentlichen Plätzen und Veranstaltungen, wie sehr wir die Freundschaft mit scheinbar Fremden anstreben. Manchmal vorsichtig, manchmal naiv und enthusiastisch. Was diese erwartet, wie der Koran über Freundschaft mit Christen, Juden, Nichtreligiösen, Atheisten denkt, ist drastisch beschrieben: “
„Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Ungläubigen, wo ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf !“ (Koran, Sure 9,5 nach R. Paret).
Verstoß gegen StGB §259 “Aufruf zur Gewalt”. Ungläubige = Andersgläubige, Nichtgläubige , alle Nichtmuslime …
„Die Männer stehen über den Frauen, und wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie.“ Koran, Sure 4,34 (nach Rudi Paret)
Verstoß gegen Art. 3 GG , Gleichheit vor dem Gesetz
„Allah hat für euch angeordnet, ihr sollt eure Eide annullieren.“ Koran, Sure 6,2 (Übersetzung nach R. Paret)
„Wahrlich, Allah hat für euch eine Lösung eurer Eide angeordnet.“ Koran, Sure 66,2 (Übersetzung nach Muhammad Ahmed Rassoul )
Verstoß gegen: § 153 StGB Falsche uneidliche Aussage (1) § 154 StGB Meineid (1+2) § 155 StGB Eidesgleiche Bekräftigungen § 156 StGB Falsche Versicherung an Eides Statt
„Diejenigen aber, die ungläubig sind, – nieder mit ihnen!“ Koran, Sure 47,8 ( nach Paret )
„Die aber ungläubig sind – nieder mit ihnen! Koran, Sure 47,8 ( nach Rassoul )
Verstoß gegen Art. 4 GG, Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit (1) und (2) Art. 2 GG, Persönliche Freiheitsrechte
Koran 9/123. O die ihr glaubt, kämpfet wider jene der Ungläubigen, die euch benachbart sind, und laßt sie in euch Härte finden; und wisset, daß Allah mit den Gottesfürchtigen ist.
Sure 47:4 „Und wenn ihr auf diejenigen trefft, die den Glauben verweigert haben, so gilt das Schlagen der Genicke, bis, wenn ihr sie niedergekämpft habt, ihr dann die Fessel fest macht.“
Dem Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, kann ein Muslim niemals zustimmen.
Denn folgende Suren des Koran stehen dagegen:
Sure 2, Vers 282: Bei Zeugenaussagen: „… und nehmt zwei Männer aus eurer Mitte zu Zeugen. Sind aber
zwei Männer nicht zur Stelle, so bestimmt einen Mann und zwei Frauen, die sich eignen zu Zeugen …“
Sure 4 zum Erben: „Männliche Erben sollen soviel haben wie zwei weibliche.“
Sure 4 zu Eheschließung: „Überlegt gut und nehmt nur eine, zwei, drei, höchstens vier Ehefrauen …“.
Nach Sure 4, Vers 38 (Reklam-Koran) darf der Mann widerspenstige Ehefrauen ins Schlafgemach verbannen und sie schlagen, wenn sie nicht auf seine Ermahnungen hören!
Sure 4: „Die Männer sind den Weibern überlegen, wegen dessen, was Allah den einen vor den anderen gegeben hat.“
Im Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 2 steht:
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“
Hingegen verordnet der Koran folgende Gewalttaten wie in
Sure 47, Vers 4: „Wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Kopf, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt. Die übrigen legt in Ketten.“ (…)
Koran-Experten haben 204 Verse gegen Nicht-Muslime gezählt.
Darin werden den „Ungläubigen“ harte Strafen angedroht. Die Gläubigen sollen keine Freundschaft mit Menschen schließen, die nicht dem Islam angehören.
Sure 9 nennt Christen „von Allah verfluchte Leute“ (…) „Allah schlage sie tot!“.
In der Sure 47, Verse 36/37 heißt es: „Seid daher nicht milde gegen eure Feinde und ladet sie nicht zum Frieden ein. Ihr sollt die Mächtigen sein; denn Allah ist mit Euch und er entzieht euch nicht den Lohn eures Tuns (eurer Taten im Krieg)“.
Das bekommen schon die kleinen Kinder in den vielen Koranschulen Deutschlands zu hören.
Nicht das Grundgesetz gilt dort, sondern Mohammeds Wort.
Sure 9, Vers 33 (Reclam-Koran): „Er ist’s, der entsandt hat seinen Gesandten mit der Leitung der Religion der Wahrheit, um sie sichtbar zu machen über jede andere Religion, auch wenn es den Ungläubigen zuwider ist!“
Da zwar die Forderungen und Aufrufe Mohammeds aus einem gewissen historischen Kontext erfolgten, jedoch nach allgemein herrschender und in der islamischen Welt offenkundig auch praktizierter Meinung einen zeitlos-allgemeingültigen Charakter besitzen, sind sie auch für Gegenwart und Zukunft sowie an jedem Ort noch immer als unmittelbare Handlungsanweisungen bzw. -richtlinien für vergleichbare Situationen und Konfliktlagen zu verstehen und daher auch von jedem Moslem grundsätzlich zu beherzigen.
„Eine Verfassung nach dem Prinzip der Gewaltenteilung mit der Institutionalisierung von Legislative, Exekutive und richterlicher Gewalt ist in der islamischen Staatstheorie nicht zu finden. Das ist aus islamischer Sicht insofern verständlich, als die Gesetze – nämlich die göttlichen Gesetze – als Scharia schon vorhanden sind und sich eine im Sinne des Wortes gesetzgebende Macht nicht mehr zu konstituieren braucht.
NUR ALLAH IST GESETZGEBENDE MACHT!“ (Axel Köhler, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Islam-Leitbilder, S. 28)
Unter diesem Gesichtspunkt wäre hier zu fragen, inwieweit die Verbreitung des Koran von der in Artikel 4 des Grundgesetzes verbürgten Religionsfreiheit gedeckt ist, zumal die Sharia, deren Quelle der Koran ist, jeden mit dem Tod bedroht, der aus der islamischen Gemeinde austritt.
Das steht im klaren Widerspruch zur „negativen Religionsfreiheit“, die das Grundgesetz garantiert.
„Der Islam hält es für unausweichlich, dass Staat und Religion aufeinander bezogen werden. Dies bedeutet in einem islamischen Staat die BINDUNG von LEGISLATIVE und EXEKUTIVE an den KORAN als übergeordnete Grundnorm – ALS GRUNDGESETZ – …“ (ehemalige deutschen Diplomat u. Konvertit Murad W.Hoffmann in „Islam – der verkannte Glaube“, Al-Islam Nr.4, S.8f. 1995)
Ob der Islam eine “Religion” im Sinne des Artikel 4 Grundgesetz ist, kann also nicht am Maßstab der “friedlichen” Moslems, sondern nur an der im Islam lehrmäßig verankerten Gewaltbereitschaft und Praxis gemessen werden.
„… Die Zukunft des Islam in diesem, unserem Land, in Deutschland, gestalten wir; wir, die hier geboren und aufgewachsen sind, wir, die wir die deutsche Sprache sprechen und die Mentalität dieses Volkes kennen. Entscheidend ist, dass wir in diesem Land unsere Religionsfreiheit haben (auch wenn wir sie sehr häufig vor Gericht erst erstreiten müssen) und dass es keinen Grund gibt, nicht aktiv an der Neugestaltung dieser Gesellschaft mitzuwirken. Ich glaube nicht, dass es unmöglich ist, dass der Bundeskanzler im Jahre 2020 ein in Deutschland geborener und aufgewachsener Muslim ist, dass wir im Bundesverfassungsgericht einen muslimischen Richter oder eine muslimische Richterin haben, dass im Rundfunkrat auch ein muslimischer Vertreter sitzt, der die Wahrung der verfassungsmäßig garantierten Rechte der muslimischen Bürger sichert. … Dieses Land ist unser Land, und es ist unsere Pflicht, es positiv zu verändern. Mit der Hilfe Allahs werden wir es zu unserem Paradies auf der Erde machen, um es der islamischen Ummah und der Menschheit insgesamt zur Verfügung zu stellen. Allah verändert die Lage eines Volkes erst, wenn das Volk seine Lage ändert!“ Ibrahim El-Zayat, Präsident der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e.V. (IGD) im Jugendmagazin der Muslimischen Jugend (MJ) TNT, Nr.1/9,1996, S.2
Die Zeit drängt, und es bleibt keine andere Wahl mehr, als entschieden zu handeln, wenn wir nicht unsere über Jahrhunderte hinweg mühsam erarbeiteten und erkämpften Rechts- und Wertegrundlagen, Frieden, Freiheit und Wohlstand über Bord werfen wollen, um erneut einer archaisch-faschistoiden Bewegung Raum zu gewähren – auch wenn sie diesmal unter dem Deckmantel einer Religion daherkommt.
Und schließlich ist es unser Grundgesetz selbst, das uns in Artikel 20, Absatz 4 ermahnt:
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”
Einzufordern ist daher eine Überprüfung von Artikel 4 GG, da bei dessen Formulierung nicht an ‘Religionen’ gedacht worden sei, die auf einer eigenen Staatsordnung beruhen würden, ihrerseits die Religionsfreiheit ablehnten und darauf abzielen würden, die Rechtsordnung, der sie ihre freie Ausübung verdankten, zu beseitigen
Artikel 4 (Glaubens- und Gewissensfreiheit)
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Was sagt der Islam dazu ?
Zunächst einmal lehnt der Islam nationale Strukturen von Völker die nicht dem islamischen Gesetz folgen ab. Diese Tatsache muss man sich immer wieder bewusst werden, wenn man über Vergleiche spricht.
Muslime fühlen sich dem Islam gegenüber verpflichtet, haben damit größte Schwierigkeiten, Loyalität ihrem Lande gegenüber zu rechtfertigen wenn das Land nicht islamisch ist. Ein echter Muslim glaubt, die Welt der Herrschaft des Islam zu unterwerfen. Damit ist die Glaubensfreiheit im Islam unterdrückt.
Von Geburt an hat ein Muslim kein Recht auf die Wahl seines Glauben. Im Gegenteil, wird ein Muslim “verdächtigt” sich zu sehr um eine andere Glaubensrichtung zu bemühen, bekommt er große Probleme, auch aus seinem verwandtschaftlichen Umfeld, von der Scharia ganz zu schweigen ( ist das religiös legitimierte, unabänderliche Gesetz des Islam ).
Verbotene Handlungen werden durch die im Koran vorgesehenen Strafen (hudud) geahndet, dazu zählt auch Apostasie (Kirchenaustritt, Übertritt zu einem anderen Bekenntnis, Konversion ). Im Islam gilt auch heute noch die Todesstrafe für Apostaten.
Damit ist klar erkenntlich; eine Glaubensfreiheit im Islam ist nicht vorhanden!
Es gibt keine Gewissensfreiheit im Islam. Jeder Muslim der den Islam in Frage stellt wird als verrückt betrachtet. Die Berufung auf sein Gewissen würde einen Muslim in die Psychiatrie bringen ( zumal ein Denkansatz zu einem eigenen Gewissen bereits in der Kindheit durch Koranschulen, mit gebetsmühlenartigen auswendig lernen von Suren und Versen einer Gehirnwäsche gleich kommt ).
Netzfund. . .Lest die Originalquellen. Lest zwischen den Zeilen. Beurteilt dann.

Quelle: ebd.
„Eine Verfassung nach dem Prinzip der Gewaltenteilung mit der Institutionalisierung von Legislative, Exekutive und richterlicher Gewalt ist in der islamischen Staatstheorie nicht zu finden. Das ist aus islamischer Sicht insofern verständlich, als die Gesetze – nämlich die göttlichen Gesetze – als Scharia schon vorhanden sind und sich eine im Sinne des Wortes gesetzgebende Macht nicht mehr zu konstituieren braucht.
NUR ALLAH IST GESETZGEBENDE MACHT!“ (Axel Köhler, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Islam-Leitbilder, S. 28)
Unter diesem Gesichtspunkt wäre hier zu fragen, inwieweit die Verbreitung des Koran von der in Artikel 4 des Grundgesetzes verbürgten Religionsfreiheit gedeckt ist, zumal die Sharia, deren Quelle der Koran ist, jeden mit dem Tod bedroht, der aus der islamischen Gemeinde austritt.
Das steht im klaren Widerspruch zur „negativen Religionsfreiheit“, die das Grundgesetz garantiert.
„Der Islam hält es für unausweichlich, dass Staat und Religion aufeinander bezogen werden. Dies bedeutet in einem islamischen Staat die BINDUNG von LEGISLATIVE und EXEKUTIVE an den KORAN als übergeordnete Grundnorm – ALS GRUNDGESETZ – …“ (ehemalige deutschen Diplomat u. Konvertit Murad W.Hoffmann in „Islam – der verkannte Glaube“, Al-Islam Nr.4, S.8f. 1995)
Ob der Islam eine „Religion“ im Sinne des Artikel 4 Grundgesetz ist, kann also nicht am Maßstab der „friedlichen“ Moslems, sondern nur an der im Islam lehrmäßig verankerten Gewaltbereitschaft und Praxis gemessen werden.
„… Die Zukunft des Islam in diesem, unserem Land, in Deutschland, gestalten wir; wir, die hier geboren und aufgewachsen sind, wir, die wir die deutsche Sprache sprechen und die Mentalität dieses Volkes kennen. Entscheidend ist, dass wir in diesem Land unsere Religionsfreiheit haben (auch wenn wir sie sehr häufig vor Gericht erst erstreiten müssen) und dass es keinen Grund gibt, nicht aktiv an der Neugestaltung dieser Gesellschaft mitzuwirken. Ich glaube nicht, dass es unmöglich ist, dass der Bundeskanzler im Jahre 2020 ein in Deutschland geborener und aufgewachsener Muslim ist, dass wir im Bundesverfassungsgericht einen muslimischen Richter oder eine muslimische Richterin haben, dass im Rundfunkrat auch ein muslimischer Vertreter sitzt, der die Wahrung der verfassungsmäßig garantierten Rechte der muslimischen Bürger sichert. … Dieses Land ist unser Land, und es ist unsere Pflicht, es positiv zu verändern. Mit der Hilfe Allahs werden wir es zu unserem Paradies auf der Erde machen, um es der islamischen Ummah und der Menschheit insgesamt zur Verfügung zu stellen. Allah verändert die Lage eines Volkes erst, wenn das Volk seine Lage ändert!“ Ibrahim El-Zayat, Präsident der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e.V. (IGD) im Jugendmagazin der Muslimischen Jugend (MJ) TNT, Nr.1/9,1996, S.2
Die Zeit drängt, und es bleibt keine andere Wahl mehr, als entschieden zu handeln, wenn wir nicht unsere über Jahrhunderte hinweg mühsam erarbeiteten und erkämpften Rechts- und Wertegrundlagen, Frieden, Freiheit und Wohlstand über Bord werfen wollen, um erneut einer archaisch-faschistoiden Bewegung Raum zu gewähren – auch wenn sie diesmal unter dem Deckmantel einer Religion daherkommt.
Und schließlich ist es unser Grundgesetz selbst, das uns in Artikel 20, Absatz 4 ermahnt:
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Einzufordern ist daher eine Überprüfung von Artikel 4 GG, da bei dessen Formulierung nicht an ‚Religionen‘ gedacht worden sei, die auf einer eigenen Staatsordnung beruhen würden, ihrerseits die Religionsfreiheit ablehnten und darauf abzielen würden, die Rechtsordnung, der sie ihre freie Ausübung verdankten, zu beseitigen
Artikel 4 (Glaubens- und Gewissensfreiheit)
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Was sagt der Islam dazu ?
Zunächst einmal lehnt der Islam nationale Strukturen von Völker die nicht dem islamischen Gesetz folgen ab. Diese Tatsache muss man sich immer wieder bewusst werden, wenn man über Vergleiche spricht.
Muslime fühlen sich dem Islam gegenüber verpflichtet, haben damit größte Schwierigkeiten, Loyalität ihrem Lande gegenüber zu rechtfertigen wenn das Land nicht islamisch ist. Ein echter Muslim glaubt, die Welt der Herrschaft des Islam zu unterwerfen. Damit ist die Glaubensfreiheit im Islam unterdrückt.
Von Geburt an hat ein Muslim kein Recht auf die Wahl seines Glauben. Im Gegenteil, wird ein Muslim “verdächtigt” sich zu sehr um eine andere Glaubensrichtung zu bemühen, bekommt er große Probleme, auch aus seinem verwandtschaftlichen Umfeld, von der Scharia ganz zu schweigen ( ist das religiös legitimierte, unabänderliche Gesetz des Islam ).
Verbotene Handlungen werden durch die im Koran vorgesehenen Strafen (hudud) geahndet, dazu zählt auch Apostasie (Kirchenaustritt, Übertritt zu einem anderen Bekenntnis, Konversion ). Im Islam gilt auch heute noch die Todesstrafe für Apostaten.
Damit ist klar erkenntlich; eine Glaubensfreiheit im Islam ist nicht vorhanden!
Es gibt keine Gewissensfreiheit im Islam. Jeder Muslim der den Islam in Frage stellt wird als verrückt betrachtet. Die Berufung auf sein Gewissen würde einen Muslim in die Psychiatrie bringen ( zumal ein Denkansatz zu einem eigenen Gewissen bereits in der Kindheit durch Koranschulen, mit gebetsmühlenartigen auswendig lernen von Suren und Versen einer Gehirnwäsche gleich kommt ).
Netzfund
Lest die Originalquellen selber, lest verschiedene Übersetzungen und lest auch zwischen den Zeilen. Seht die Geschichte von 1400 Jahren gewaltsamer Eroberung an. Und geht christlich oder humanistisch mit den Menschen um, die nichts anderes als den Koran kennen, die Angst vor Ermordung bei Apostasie, also Austritt aus dieser Ideologie haben. Es geht nicht um den Glauben an den EINEN, es geht um die Ideologie in Koran, Hadithen, Scharia, Verhalten Mohammeds und 1400 Jahre Erfahrung damit.
Ich fasse zusammen: Nein zum Islam. Ja zu Menschenwürde, Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit, Recht auf Unbehelligtsein von religiösem Getue, Trennung von Religion und Staat.
https://baksb.files.wordpress.com/2020/01/vid-20200102-wa0000.mp4




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