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‼️ Wichtige Info v.a. für ärztliche Kollegen ‼️
Wir haben über mehrere Wochen eine rechtlich schwer anzugreifende
🔻 “NEGATIV-BESTÄTIGUNG” 🔻
von Cichutek (PEI), Wieler (RKI) und Lauterbach zu den “konventionellen” Impfstoffen erwirkt.
Konsequenterweise ist es unter Einhaltung ärztlicher Sorgfaltspflicht unseres Erachtens nicht mehr möglich, einem Patienten eine positive Impffähigkeit bzgl. der sog. “konventionellen” Impfstoffe zu attestieren.
Eine negative Impffähigkeitsattestierung entspricht einer Kontraindikation.
Unsere entspr. fruchtlosen Anfragen (alle Eingänge bestätigt) an die Leiter von PEI, RKI und Lauterbach , inkl. erster, zweiter Mahnung, Inverzugsetzung und Entscheidungserklärung stehen unter u. g. Link zur freien Verfügung.
Ihre 2-wöchige Frist zum Ergreifen der Widerspruchsmöglichkeit haben diese Stellen nicht in Anspruch genommen.
ORIGINAL-ZITATE
der Feststellungen aus unserer NEGATIV-BESTÄTIGUNG,
“konventionelle” Impfstoffe (wie Masern etc.) betreffend:
▶️ “A.) In den Beipackzetteln sind nicht alle Inhaltsstoffe verzeichnet.”
▶️ “B.) mRNA- oder Vektortechnologie wird bereits für die Herstellung “konventioneller” Impfstoffe angewandt.”
▶️ “C.) Ärzte, Apotheker und Öffentlichkeit werden nicht über eine Änderung bzgl. Herstellung der konventionellen Impfstoffe auf mRNA- oder Vektortechnologie informiert.”
Link zu den hinterlegten Vorgängen,
auch zu einer komprimierten all-in-one Datei:
👇👇👇👇👇👇👇👇
➡️➡️➡️ https://qrco.de/bddQUP
Sollten wir von diesen Stellen, wider Erwarten, diesbezüglich noch (weitere) Post erhalten, werden diese Schreiben in den hinterlegten Vorgang eingearbeitet.
Es steht jedem einzelnen Arzt frei, dieses Wissen und die Quelle für verantwortungsvolles Handeln im Sinne seiner Patienten einzusetzen.
Interessierte Patienten / Eltern dürfen diese Informationen gern an den Arzt ihres Vertrauens weiterleiten. Wir bitten um Verständnis dafür, dass unsere Praxis keine Kapazitäten mehr für neue Patienten hat.
Josef J. Diers (Facharzt für Kinderheilkunde)
Jette Limberg-Diers (Ärztin)
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Dazu fand ich noch folgende Meldung:
Der eine oder andere von Euch kennt die Hilfestellung in Form der vorläufigen Impfunfähigkeitsbescheinigung (vIUB) vom nachweis-express.de, später liberation-express.de.
Zwei Kammern des LAG Schleswig-Holstein (7.12.22, 5 Sa 82/22, Abruf-Nr. 234286 und 24.11.22, 4 Sa 139/22, Abruf-Nr. 234287) entschieden über die Vorlage der vIUB gegenüber dem Arbeitgeber mit unterschiedlichem Ausgang:
Die 4. Kammer hält in ihrer Entscheidung vom 24.11.22 die fristlose Kündigung des langjährigen Arbeitsverhältnisses auch nach der Interessenabwägung im Einzelfall für gerechtfertigt.
Die 5. Kammer ist dagegen in der Entscheidung vom 7.12.22 der Auffassung, dass die Vorlage der aus dem Internet heruntergeladenen vorläufigen Impfunfähigkeitsbescheinigung schon keinen „an sich“ geeigneten Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt.
Beim Bundesarbeitsgericht (BAG) ist unter den Aktenzeichen 2 AZR 55/23 (4 Sa 139/22) und 2 AZR 66/23 (5 Sa 82/22) in beiden Fällen Revision eingelegt worden. Ein mir bekannter Kollege führt die Prozesse.
Ich hatte mehrere Arbeitsschutzverfahren in vergleichbaren Verfahren und mein Letztes habe ich gestern (30.03.2023) vor dem LAG Hamm gewonnen – die Revision wurde NICHT zugelassen, die Klägerin darf wieder arbeiten, der Arbeitgeber muss über ein Jahr Gehalt nachzahlen.
Den Ausgang der Entscheidungen des BAG in obigen beiden Revisionen verfolge ich mit großem Interesse. Meiner persönlichen Ansicht nach sind die Angaben in dieser Bescheinigung über die vorläufige Impfunfähigkeit alle stimmig, nichts davon ist unwahr. Mal sehen, ob und mit welchen Folgen sich die Richter beim BAG damit auseinandersetzen.
Ich würde liebend gerne eine Doktorarbeit über die vIUB schreiben – über Evidenz des Inhalts, das rechtmäßige Vertrauen der Bürger in die Ausstellung einer solchen durch einen zugelassenen Arzt und über die Richter, die sich als Medizinkenner ausgeben und urteilen, ohne auch nur einen einzigen Sachverständigen aus der Medizin, der Rechtsmedizin oder einen Medizinrechtler angehört zu haben. Sollte es einen Professor geben, der Interesse hat, mich als Doktorandin zu nehmen, bitte melden!
Herzlichst, Rechtsanwältin Ellèn Hölzer
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