Dr. Kahler – DIE NEUE MITTE, [30.07.22 14:04]
Masernvirus vor Gericht – 3. Instanz BGH
‼️ Als hätte es diesen Prozess nie gegeben, der von der Öffentlichkeit
kaum oder nur verzerrt wahrgenommen worden ist:
Die Existenzbehauptung des „Masernvirus“ wurde bereits 2017 widerlegt!
🟥 Trotzdem ist 2019 eine sog. Masernimpfpflicht beschlossen worden, die nun ab 31. Juli 2022 nachgewiesen werden muss.
Das gilt für Einrichtungen, in denen viele Menschen zusammenkommen, insbesondere für Kitas, Schulen und für Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Praxen.
▶️ Damit sind wir beim Vorläufer vom Corona-Impfzwang, dem das glatte Durchwinken des absurden Masernschutzgesetzes in 2019 Tür & Tor geöffnet hatte.
Der Bundestag hatte damals mit einer Mehrheit von 459 zu 89 Stimmen diesem Gesetzentwurf zugestimmt – das gleiche uninformierte, obrigkeitshörige, angepasste, völlig wissenschaftsferne und menschenfeindliche Bild, das die Volk-in-die-Tonne-Treter auch heute abgeben.
Es ist zwar längst 5 vor Eins und nicht mehr Zwölf, aber vielleicht schaffen wir es ja diesmal zu einem gewaltigen, lautstarken NEIN.
▶️ Lesen Sie weiter bei impfen-nein-danke:
Januar 2017:
Masernvirus vor Gericht – 3. Instanz Bundesgerichtshof (BGH)
Genetik widerlegt Masernvirus-Existenzbehauptungen – als “Formfehler”-Sieg kleingeredet
“Wir können die Herrschenden und ihre Handlanger nicht dazu zwingen, die Wahrheit zu akzeptieren; aber wir können sie dazu zwingen, immer unverschämter zu lügen.”
– 68er-Spruch, verschiedenen Autoren zugeschrieben.
„Wichtiger Hinweis: Viele denken, daß das Masernvirus bewiesen worden ist, weil die Richter im Urteilstext schrieben und auch mündlich erklärten, daß es das Masernvirus gibt. Es war ein politisches Urteil, darum ist es ein politisches Werturteil, kein wissenschaftliches.
Daß es im wissenschaftlichen Sinn keinen Existenzbeweis für das Masernvirus gab, geht aus dem Protokoll 1. Instanz hervor. Der Beweis im wissenschaftlichen Sinn wurde weder durch die genannten sechs Arbeiten, noch darüber hinaus durch irgendeine sonstige Arbeit erbracht, wie der virus- und impfgläubige Gerichtsgutachter auf Befragen zugeben mußte.
Die Richter der 2. Instanz haben die Tatsache, daß der Gerichtsgutachter sich selbst widerlegte, unterdrückt und eine falsche Aussage in das Urteil aufgenommen. All das kann jeder leicht überprüfen durch Vergleich mit dem Protokoll.
Genetik widerlegt Existenzbehauptungen
In den Prozess wurden die Ergebnisse von Untersuchungen zum sog. genetischen Fingerabdruck des behaupteten Masern-Virus eingebracht. Zwei anerkannte Labore, darunter das weltweit größte und führende genetische Institut, kamen unabhängig voneinander zu exakt den gleichen Resultaten.
Die Ergebnisse beweisen, dass sich die Autoren der sechs Publikationen des Masern-Virus-Prozess irrten und als direkte Folge sich bis heute alle Masern-Virologen irren: Sie haben normale Bestandteile von Zellen als Bestandteile des vermuteten Masern-Virus fehlgedeutet.“