Christoph Hörstel berichtet:
Christoph Hörstel:
Aktuell verbreitet die Kollegin Beate Bahner aus Heidelberg, der in den beiden Wehrbeschwerdeverfahren gegen die Impfpflicht der Soldaten, nach dem 3. Verhandlungstag die Vollmacht entzogen wurde, in einem Telegram-Post u.a. die Behauptung (Zitat) “Der Vorwurf des RA Schmitz: Die erfahrene Anwältin gefährde durch ihre Rechtsausführungen, ihre Beweisanträge und ihre Beharrlichkeit den Prozesserfolg und habe sich den “Hohn, Zorn und Hass des Gerichts zugezogen“. Der Kollegin Bahner ist positiv bekannt, dass es ganz andere Gründe gab, warum sie endlich – insbesondere auf Grund ihres Verhaltens vor Gericht – aus dem Team der Anwälte geflogen ist. Ihre Darstellung ist nicht korrekt. Sofern die Mandanten das wünschen, werde ich diese Gründe gerne zu gegebener Zeit bekannt machen, aber dann wohl erst nach den nächsten beiden Verhandlungsterminen, da wir uns bis dahin nicht mit den unsachlichen Kommentaren von Beate Bahner befassen wollen. Wir haben ein wichtiges Verfahren zu Ende zu führen, aber wir erleben, dass wir seit einigen Tagen durch solche Anwälte kritisiert werden, die in Leipzig nicht dabei waren und sind und bestenfalls nur die alles andere als objektiven Darstellungen der Kollegin Bahner kennen. Manche Anwälte tragen es mit Fassung, wenn ihnen das Mandat entzogen wird. Aber bei der Kollegin Bahner war das nicht so. Zum Glück handelt es sich bei diesen Verfahren um öffentliche Verfahren, und mir ist bekannt, wie selbst das uns wohlgesonnene Publikum am 3. Verhandlungstag auf das Auftreten von Beate Bahner reagiert hat. Es war deshalb allerhöchste Zeit, Beate Bahner sofort aus dem Team zu entfernen. Sie können mir glauben, dass die Öffentlichkeit sehr sehr irritiert wäre, wenn sie von den wahren Gründen erfahren würde, die zum Entzug des Mandats bei Beate Bahner geführt haben. Denn diese Wahrheiten hat sie ihren Kollegen und der Öffentlichkeit bislang vorenthalten, obschon ihr diese Wahrheiten im Rahmen des Entzugs des Mandats und auch nachfolgend im Detail vorgehalten worden ist.
Wie soeben zu erfahren ist, melden sich nun auch andere Personen zu Wort, die von RA Wilfried Schmitz schon länger der kontrollierten Opposition zugerechnet werden, darunter auch ein Pseudoaufklärer, der nachweislich (!) mehrfach dreist vor Gericht gelogen hat. Das passt perfekt. Es ist offensichtlich, dass Kräfte der kontrollierten Opposition aktiviert werden, um dieses wichtige Wehrbeschwerdeverfahren vor dem BVerwG ggf. noch auf den letzten Metern torpedierne zu können. Das wird ihnen nicht gelingen.
Es muß herausgefunden werden, ob RA Schmitz auch den Beweisantrag zurückgezogen hat bezüglich der Impfschadenszahlen, die das PEI nicht bekommen soll und damit nicht auswerten kann. Das, was sich Tom Lausen zu Recht wünscht und dem gekickten BKK-Chef recht geben würde.
Das ist der Prüfstein, um feststellen zu können, ob Schmitz ein Guter und der Retter ist oder nicht! Ansonsten könnte man es nur wissen, wenn man persönlich im Gerichtssaal dabei gewesen wäre. Auf Hörensagen ist kein Verlaß, da die meisten Fantasie und Wirklichkeit vermengen und eine ganz andere Geschichte erzählen!
https://t.me/impfen_nein_danke/109503
🟥 News zum Soldatenprozess Covid-Impfung beim Bundesverwaltungsgericht
‼️ Rechtsanwalt Schmitz zerschlägt kompetentes Verteidigerteam, zieht eigenmächtig Beweisanträge zurück, erklärt bislang offene Fragen als “geklärt”, verprellt den Sachverständigen Tom Lausen und verspricht seinen Mandanten einen 100-prozentigen Prozesserfolg‼️
Nach wochenlangem engagiertem Einsatz der Anwälte und des Sachverständigen Tom Lausen für den berühmten „Soldatenprozess“ wurde Rechtsanwältin Beate Bahner auf Empfehlung des “federführenden” Anwalts Wilfried Schmitz das Mandat entzogen.
Der Vorwurf des RA Schmitz: Die erfahrene Anwältin gefährde durch ihre Rechtsausführungen, ihre Beweisanträge und ihre Beharrlichkeit den Prozesserfolg und habe sich den “Hohn, Zorn und Hass des Gerichts zugezogen“…
Nanu ⁉️
Der “federführende” Anwalt Schmitz hat offensichtlich ein grundlegend anderes Verständnis seiner Anwaltstätigkeit als die meisten hier erfahrenen Kollegen. Anwaltliche Vertretung bedeutet für uns:
♦️ Klarer und strukturierter Rechtsvortrag,
♦️Beweisanträge stellen, bis alle wesentlichen Fragen widerspruchslos aufgeklärt sind,
♦️das beharrliche und unbeirrte Aufzeigen von Widersprüchen bei Sachverständigen und der Gegenseite
👉 und damit ein hundertprozentiger Einsatz für die Mandanten – und insbesondere für die Sache!
Jedenfalls die Kollegen Bahner, Thoms, Röhrig und Lausen haben das in hunderten Stunden Einsatz getan und dabei immer im Auge behalten, dass das Gericht (trotz eines bislang korrekt geführten Prozesses) die Duldungspflicht der Covid-Impfung sehr wohl halten könnte – so wie es das Bundesverfassungsgericht schon getan hat.
Seriöse Anwälte werden daher niemals einen hundertprozentigen Prozesserfolg versprechen – erst recht nicht in diesem Prozess, bei dem das Gericht hierfür nicht einen einzigen mündlichen oder schriftlichen Hinweis gegeben hat…
♦️Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig hat nach dieser eigenmächtigen Entscheidung des Anwalts Schmitz ihr Mandat niedergelegt.
♦️Tom Lausen hat sich wegen der eigenmächtigen Handlungen in Bezug auf die Anwaltsenthebungen und den für die Sache unangemessenen internen Mailwechsel zurückgezogen
♦️Weitere Kollegen im Hintergrund haben die Zusammenarbeit mit RA Schmitz beendet.
👉Alle bisherigen Schriftsätze aller Verfahrensbevollmächtigen sind weiterhin auffindbar auf der Homepage http://www.covidimpfung-soldaten.de. Diese Homepage bleibt aufrecht erhalten und wird für die weiteren Verfahren anderer Soldaten beim Bundesverwaltungsgericht fortgeführt.
👍 Wir ausgeschiedenen Anwälte und Sachverständige kämpfen als engagiertes, redliches und kollegiales Team für die Sache weiter – und bewahren auch künftig einen kühlen Kopf – versprochen!
Es wird weitere spannende Prozesse geben!
🙏 Herzlichen Dank für Ihr Interesse und Ihr Vertrauen!
Wir wünschen dem verbleibenden Juristenteam aufrichtig den versprochenen Prozesserfolg, niemand würde sich hierüber mehr freuen, als wir!
🟥 Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht
Meine Homepage mit allen meinen Schriftsätzen zum Prozess:
http://www.beatebahner.de
Mitglied der Anwälte für Aufklärung
Autorin des Buches “Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten” auch kostenlos als eBook erhältlich!
Mein Kanal: https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner
‚Der Vorwurf des RA Schmitz: Die erfahrene Anwältin gefährde durch ihre Rechtsausführungen, ihre Beweisanträge und ihre Beharrlichkeit den Prozesserfolg und habe sich den “Hohn, Zorn und Hass des Gerichts zugezogen“…‘
‼️Dabei hat die mutige Frau RA Bahner die Virus-Beweisfrage noch gar nicht angesprochen, was dann wohl erst los wäre?
Hier geht es doch erst einmal um den Nachweis von Impfschäden und die angebliche Wirksamkeit, also den behaupteten Nutzen der Impfung.
Wenn da schon die die Räder im Interessenkonflikt-Apparat heiß laufen, kann man sich vorstellen, wie brisant und fundamental eingreifend in den Medizinisch-Pharmazeutisch-Politischen und evtl. auch juristischen Komplex das Argument der Widerlegung der Virologie mit ihrem Viruskonstrukt ist.
▶️Dagegen wehrt sich System mit allen Mitteln, ein echter Krieg im Außen ist da hochwillkommen, den kann man genauso herbei lügen und intrigieren wie eine Pandemie.
Es muß herausgefunden werden, ob RA Schmitz auch den Beweisantrag zurückgezogen hat bezüglich der Impfschadenszahlen, die das PEI nicht bekommen soll und damit nicht auswerten kann. Das, was sich Tom Lausen zu Recht wünscht und dem gekickten BKK-Chef recht geben würde.
Das ist der Prüfstein, um feststellen zu können, ob Schmitz ein Guter und der Retter ist oder nicht! Ansonsten könnte man es nur wissen, wenn man persönlich im Gerichtssaal dabei gewesen wäre. Auf Hörensagen ist kein Verlaß, da die meisten Fantasie und Wirklichkeit vermengen und eine ganz andere Geschichte erzählen!
https://t.me/impfen_nein_danke/109503
Es erinnert an den Masernvirusprozeß beim LG Ravensburg, wo vor der entscheidenden Beweisaufnahme die Richter plötzlich aufsprangen, rausrannten und mit Stuhlurteil wieder reinkamen…. weil sie mit der Beweisaufnahme untergegangen wären und sie vermeiden mußten wie der Teufel das Weihwasser… der Herr Assessor war völlig überfordert damit und hatte wohl keine Prozeßerfahrung, war nur Theoretiker… der nächste Anwalt starb dann plötzlich und vor dem OLG waren dann angeblich die Fristen für die Beweisaufnahme abgelaufen. Dr. Lanka hatte 5 Gutachter benannt, die ausgesagt hätten, daß es keinen wissenschaftlichen Beweis für das Masernvirus gibt.
Hätte man die Beweisaufnahme erlaubt, dann wäre damit der ganze Impfwahn gekippt! Darum hatte der Jungarzt auch beim BGH keinen Erfolg, das seine Beschwerde gar nicht erst annahm, trotz teuren Topanwälten. Dürfte noch mal 10-15k gekostet haben. Hätte der BGH den Masernvirusprozeß neu aufgerollt, wäre es dort zu einer Beweisaufnahme gekommen, die man unbedingt vermeiden mußte, damit nicht rauskommt, daß es für keine Impfung jemals eine medizinische und biologische Rechtfertigung gab, weil es das Masernvirus nicht gibt und analog dazu natürlich auch die anderen nicht, da diese genau konstruiert werden.
Es bleibt spannend bezüglich Soldatenprozeß/Impfpflicht. Auch was die Beweisaufnahme und Tom Lausen angeht. Warum das neue Anwaltsteam das beenden will, weil angeblich alles geklärt sei. Wir warten ab und legen uns erst fest, wer Recht hat, wenn man durchblickt.
Nach dem 7.7.2022 wird genügend Gelegenheit bestehen, die Öffentlichkeit über einige höchst bemerkenswerte Tatsachen zu informieren. Seien Sie gespannt. Und wer den nachweislichen Fakten (!) dann widersprechen mag, der kann das gerne vor Gericht austragen und sich eine Niederlage abholen. Einer nach dem anderen. Wir sichern alle Beweise. Bis dahin, aber nur bis dahin hat das Team zum BVerwG Wichtigeres zu tun als sich jedem zu befassen, der über die Kanäle Unwahrheiten verbreitet. Das Leben der Soldaten ist wichtiger.
Es bleibt spannend bezüglich Soldatenprozeß/Impfpflicht. Auch was die Beweisaufnahme und Tom Lausen angeht. Warum das neue Anwaltsteam das beenden will, weil angeblich alles geklärt sei. Wir warten ab und legen uns erst fest, wer Recht hat, wenn man durchblickt.
News zum Soldatenprozess Covid-Impfung beim Bundesverwaltungsgericht
‼️ Rechtsanwalt Göran Thoms ebenfalls aus Verteidigerteam ausgeschieden‼️
Nun wurde auch dem engagierten Rechtsanwalt Göran Thoms seitens des Beschwerdeführers das Mandat entzogen.
RA Thoms hat ebenfalls hervorragende Schriftsätze gefertigt, die auf der Homepage unter
www.covidimpfung-soldaten.de auffindbar sind.
RA Thoms hat sich darüber hinaus mit großem Einsatz um den “Aufruf an Soldaten” gekümmert und all diejenigen Soldaten erfasst, die nach der Covid-Impfung Nebenwirkungen erlitten haben. Auch RA Thoms hat sich in dieser Sache ohne übliches Anwaltshonorar engagiert.
Wir ausgeschiedenen Anwälte und Sachverständige kämpfen als engagiertes, redliches und kollegiales Team für die Sache weiter – und bewahren auch künftig einen kühlen Kopf – versprochen!
Es wird weitere spannende Prozesse geben!
Herzlichen Dank für Ihr Interesse und Ihr Vertrauen!
Wir wünschen dem verbleibenden Juristenteam aufrichtig den versprochenen Prozesserfolg, niemand würde sich hierüber mehr freuen, als wir!
Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht
Homepage zum bisherigen Prozessverlauf: www.covidimpfung-soldaten.de
Meine Homepage mit allen meinen Schriftsätzen zum Prozess:
www.beatebahner.de
Autorin des Buches “Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten” auch kostenlos als eBook erhältlich!
Mein Kanal: https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner
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