Lauterbachs unlautere Seiten

Volker Bohme-Neßler, Professor für Öffentliches Recht, bezeichnete Lauterbachs Vorgehen als „Skandal“:

„Das gewählte Parlament erteilt dem Gesundheitsminister einen verbindlichen Auftrag zur Evaluation, und der Minister versucht ernsthaft, sich diesem Auftrag zu entziehen.“ Er verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht im November vergangenen Jahres die „Bundesnotbremse“ mit Schulschließungen auch deshalb für „noch verfassungsgemäß“ hielt, weil der Gesetzgeber sie mit einer verpflichtenden Evaluation verbunden hatte. „Vertuschung statt Evaluation – das beschädigt deshalb auch das Bundesverfassungsgericht, das sich im Nachhinein getäuscht fühlen wird“, so Bohme-Neßler.

t.me/Rosenbusch

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