Völkerstrafrecht

Und man kann es nicht oft genug betonen:

Die “Coronavirus”-“Impf”kampagne kann als “Völkermord” bezeichnet werden.

Der Anzeigende hat nicht nur die Fakten hinter sich, sondern auch die Rechtslage.

§138 Abs. 1 Nr. 5 StGB verpflichtet alle Einwohner Deutschlands, nicht nur die Strafverfolgungsbehörden über Handlungen zu informieren, die Teil eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit sind, sondern auch zur Information der Menschen (die in § 138 Abs. 1 StGB9 als die “Bedrohten” bezeichnet werden) beizutragen, die Opfer des Verbrechens geworden sind oder bei denen die Gefahr besteht, dass sie Opfer des Verbrechens werden.

Der Wortlaut des § 138 Abs. 1 StGB ist eindeutig.

§ 138 StGB

Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung

5.
eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens der Aggression (§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches),

zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten (!!!) rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Lob dem, der unter diesem Bezug ständig Politiker anzeigt. Das macht Sinn!

Und öffentlich machen.

– Presseerklärung,

-Pressekonferenz und als

– Gruppe persönlich mit Kamera und Ton bei Staatsanwaltschaft abgeben.

Damit es nicht unter den Tisch fällt. Ggf. Strafvereitelung im Amt anzeigen.

 Eine weitere Stellungnahme der BKK zu den Impfschäden! Es ist erschreckend, dass diese Giftspritze nicht umgehend eingestellt wird 

Diese Fakten kann keiner mehr leugnen!

Erläuternde Auswertungen zum Schreiben an das Paul-Ehrlich-Institut vom 21.02.2022

Als Betriebskrankenkasse mit der gesetzlichen Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern hat deren Vorstand umfangreiche Datenprüfungen vornehmen lassen, die das bisherige Impfgeschehen zu den COVID-19-Schutzimpfungen aus abrechnungstechnischer Sicht näher betrachtet.

Ihrwollt mehrerfahren❓

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 https://t.me/LKNews2/ 

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In Neuseeland wird Recht gesprochen

Der High Court in Neuseeland sieht ein Beschäftigungsverbot für ungeimpfte Polizeibeamte als verfassungs- und menschenrechtswidrig an.

Der Richter sagte, dass, obwohl klar sei, dass die Regierung Polizeimitarbeiter nicht zwinge, sich gegen ihren Willen impfen zu lasssen, und sie immer noch das Recht hätten, die Impfung zu verweigern, das Mandat dennoch ein unzulässiges Element von Druck darstelle.

Der erzeugte Druck, ohne Impfung eine Beschäftigung aufgeben zu müssen, beinhaltet eine Einschränkung des Rechts, diese Beschäftigung beizubehalten.

Das verletze das Recht, dass medizinische Behandlungen nicht gegen den Willen eines Menschen an ihm durchgeführt werden dürfen. Nicht nur im innerstaatlichen Recht, sondern auch in den internationalen Menschenrechten werde dieses individuelle Recht anerkannt.

Für Deutschland ist diese Entscheidung insofern von Bedeutung, als dass ein internationales Gericht damit anerkannt hat, dass eine direkte oder indirekte Impfpflicht gegen Menschenrechte verstößt und damit -bei rechtswidriger Anwendung – ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen kann.

Wir werden vom ZAAVV diese Entscheidung anfordern und dem Generalbundesanwalt vorlegen.
Aus meiner Sicht sind umgehend Ermittlungen gegen die Bundestagsabgeordneten, die Bundesratsmitglieder und die 8 Richter vom Bundesverfassungsgericht einzuleiten, die der einrichtungsbezogenen Impfnachweispflicht zugestimmt haben.

Mein Kanal:

t.me/RA_Ludwig

☣️ It’s not a Vaccine, it’s a Bioweapon
Resist

RA Dr. Reiner Fuellmich, hier geht’s zum Kanal:
t.me/ReinerFuellmich

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