Bundesverfassungsgericht verstößt gegen Menschenrechte

Das Bundesverfassungsgericht schließt in seiner nächsten Verhandlung Ungeimpfte aus. Wenn das höchste deutsche Gericht dies vormacht, werden sich andere Gerichte nun ermuntert fühlen, Gleiches zu tun und nicht rechnen zu müssen, dass höhere Gerichte diese Anordnungen aufheben werden.

Ungeimpfte haben damit kein Recht mehr, an einer mündlichen Verhandlung teilzunehmen. Das Erfordernis der mündlichen Verhandlung wird für bestimmte Verfahrensarten von Art. 6 Abs. 1 EMRK vorgeschrieben. Danach muss zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen dem Beginn eines solchen Verfahrens und seiner Rechtskraft eine mündliche Verhandlung stattfinden.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundesverfassungsgericht-die-strengsten-corona-regeln-der-republik-mit-2g-a-5710aa05-0e13-46c5-a382-f30a5490d70e

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