Strafgesetzbuch (StGB)
§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,1.gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder2.die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1.einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, dera)zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,b)zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oderc)die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden oder2.einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.(5) Absatz 2 gilt auch für einen in den Absätzen 3 oder 4 bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3).(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1, auch in Verbindung mit Absatz 5, ist der Versuch strafbar.(7) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit den Absätzen 5 und 6, sowie in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Absatz 4 entsprechend.
Tatbeweis:
Video: tagesthemen 21:45 Uhr – tagesthemen – ARD | Das Erste
Aber es hat keinen Sinn, Strafanzeige zu erstatten, weil Polizei, Staatsanwaltschaft, Justiz insgesamt längst mit der eugenischen Mörderbande gleichgeschaltet ist.
ARD: Ungeimpfte mitverantwortlich für tausende Tote – reitschuster.de
Und selbst mit dem Tod macht dieses Verbrecherpack Politik:
Der Verein für Sterbehilfe erntete in sozialen Netzwerken viel Spott und Kritik für diese Entscheidung
Beispiele findet ihr hier: https://kurz.rt.com/J3Ne
In Österreich gibts den Impfzwang schon:
„Der 1. Februar ist nicht zufällig gewählt.Sie wollen durch Druck und Zwang einen Großteil der Ungeimpften in die Nadel treiben. Denn 25% können sie nicht einfach ausschließen. Wenn am Ende aber nur 5% übrig bleiben, und ich werde zu ihnen gehören, werden sie uns jagen.“ #Wien
Originally tweeted by Barbara🇺🇸 (@LarsMinruh) on 20/11/2021.
ScienceFiles : Malignofanten: spalten, Unfrieden stiften, ausgrenzen – Lauterbach und die Wahrheit
Sie finden es hier: https://sciencefiles.org/2021/11/16/malignofanten-spalten-unfrieden-stiften-ausgrenzen-lauterbach-und-die-wahrheit/
Vielen Dank, dass Sie ScienceFiles folgen!
[…] Volksverhetzung im ARD-Staatsfernsehen — Bernwards Blog – für Freiheit und Bürgerrecht […]