https://www.dropbox.com/s/xja27jfs2egmu2v/2_5343727438427851678.pdf?dl=0 Achtung! Tritt ab Morgen (1.12.) in Kraft!Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit; die Glaubhaftmachung erfolgt bei gesundheitlichen Gründen insbesondere durch eine ärztliche Bescheinigung, die die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose), den lateinischen … Bayerns Maulkorb- und Abstandsbefehl. Inkrafttreten 1.12.2020 weiterlesen