Demokratie in Gefahr

RA Markus Haintz, Querdenken-731 Ulm:

Hallo zusammen,
im Moment geht das Haushaltsgesetz des Freistaats Bayern durch die Kanäle, anbei meine Einschätzung hierzu:

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz 2019/2020 – HG 2019/2020)

HG 2019/2020

Text gilt ab: 01.01.2020
Fassung: 24.05.2019

Art. 2a
Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-Pandemie

(1) 1Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) und den dort auszugleichenden Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 Kredite am Kreditmarkt bis zur Höhe von 20 000 000 000 € aufzunehmen. 2Die Kreditermächtigung kann übertragen werden, soweit diese Kreditmittel bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2020 nicht aufgenommen wurden und zur Deckung noch benötigt werden.

(2) Ab dem Haushaltsjahr 2024 ist jährlich 1/20 der im Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) aufgenommenen und bis Ende des Haushaltsjahres 2023 noch nicht zurückgeführten Schulden zu tilgen.

(3) Art. 2 Abs. 2 Satz 1 bis 3 sowie Abs. 3 und 4 gilt sinngemäß.

Soweit ich das auf die Schnelle recherchiert habe wurde Artikel 2a über 2 Nachtragshaushaltsgesetze im Jahr 2020 rückwirkend geändert. Das bedeutet also nicht, dass bereits 2019 die Corona “Pandemie” geregelt wurde.

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Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.

Martin Luther King

https://www.essen.de/formular/ordnungsamt/coronaschutzverordnung__melden_eines_verstosses.de.html

Denunziantentum staatlich gefordert, bitte teilt der Stadt Essen doch kurz mit, was ihr davon haltet.

info@essen.de

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Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.

Martin Luther King

Hiermit wird den Lehrern suggeriert, dadurch “entfällt” dann vor Gericht wahrscheinlich deren Vorsatz, dass sie nicht dafür verantwortlich sind, wenn jemand in ihrer Obhut und durch ihr Handeln in der Gesundheit geschädigt wird.
Unfassbar!

Sehr geehrter Herr Haintz,

mein Name ist * ich arbeite als Gesundheits- und Krankenpfleger in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie und denke, “wichtige, echte Insiderinformationen” zu haben, wie Sie sie in ihrem Profil beschreiben.

Dies würde ich gerne mit einer Anfrage zu dem Thema verbinden. Seit Heute herrscht bei uns für jede Neuaufnahme die Pflicht, entweder einen PCR Test nachzuweisen welcher nicht älter als 48 Stunden ist oder einen in der Klinik machen zu lassen, was allerdings nur Montags bis Freitags von ca. 9-16 Uhr möglich ist.

Bis kein Ergebnis vorliegt, wird der Patient auf einem Einzelzimmer isoliert, sollte er Symptome haben. Sollte er keine Symptome haben, darf er sich mit einer FFP1 Maske auf der Station bewegen, muss allerdings isoliert von der Gruppe sein, z.B. indem der Patient an einem anderen Tisch sitzt oder sich in einem anderen Raum aufhält.

Meine Befürchtung ist, dass Patienten, welche nach dem PsychKG zu uns kommen und den Test verweigern, fixiert werden und sich per Zwang testen lassen müssen. Ich weiß, dass dies bereits in anderen Kliniken passiert und habe nun die Sorge, dass dies auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie anfängt.

Ich frage mich nun: Wie kann ich dagegen vorgehen? Habe ich als Krankenpfleger ebenfalls die Pflicht zu Remonstrieren? Oder muss ich eine Kündigung befürchten? Können die Patienten dagegen vorgehen? Ich weiß, dass Sie unheimlich beschäftigt sind und mir wahrscheinlich gar nicht antworten können, jedoch hoffe ich Ihnen mit meiner E-Mail keine Zeit geraubt zu haben.

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Martin Luther King

Danke für den Hinweis / die Ausführungen:

Offenbar untergegangen sind mehrere explosive Aussagen von RA Justus Hoffmann, siehe ab Minute 22:28 in

http://www.bit.ly/2Stfgad

  1. Gesetze stehen immer ÜBER Verordnungen, somit steht das Vermummungsverbot des Versammlungsgesetzes ÜBER einer jeden Maskenverordnung.
  2. Die Polizei hat keinerlei Befugnis und Befähigung, als Infektionsschutzbehörde zu agieren, weder um eine konkrete Infektionsgefahr zu beurteilen, noch eigenmächtig Infektionsschutzmaßnahmen aufzuerlegen.
  3. Schon grundsätzlich dürfen Versammlungen NIE weiter eingeschränkt werden, als es im Versammlungsgesetz festgelegt ist.

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Martin Luther King

https://m.focus.de/politik/deutschland/chaos-in-der-hauptstadt-berlin-ueberfordert-mit-corona-kontaktverfolgung-senat-beleidigt-masken-verweigerer_id_12534186.html

Hat der Berliner Senat endgültig den Verstand verloren? Derartige “Werbeplakate” rechtfertigen für mich den Anfangsverdacht des Tatbestands der Volksverhetzung sowie der Beleidigung.

§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
a)
zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b)
zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c)
die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
2.
einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
3.
eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dies stellt außerdem eine massive Diskriminierung von Teilen der Bevölkerung dar. Sind wir schon wieder so weit? Es reicht!

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Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.

Martin Luther King

https://www.rubikon.news/artikel/achtung-diktatur

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