Unter dem Begriff Scharia ist entgegen weitverbreiteter Annahme nicht bloß das barbarische Strafrechtssystem mit seinen Hadd-Strafen sowie das frauendiskriminierende Zivilrechtssystem des Islam zu verstehen, sondern die Gesamtheit sämtlicher islamischer Verhaltens- und Rechtsnormen auf der Grundlage der islamischen Quellen, die in ihrer Ganzheit betrachtet und bei einer flächendeckenden Einhaltung eine ideale islamische Gesellschaftsordnung widerspiegeln. Dabei ist der Begriff „Recht“ sehr umfassend zu verstehen, weil die Scharia auch Bereiche regelt, die üblicherweise in der Rechtsetzung nichts verloren haben.
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