Islam und Gewalt

H.P. Raddatz subsumiert die Einmaligkeit des islamischen Gewaltdogmas folgendermaßen: „In keiner anderen Kultur, geschweige denn Religion findet sich die Kodifizierung von Mord, Raub, Versklavung und Tributabpressung als religiöse Pflicht. In keiner anderen Religion findet sich die geheiligte Legitimation von Gewalt als Wille Gottes gegenüber Andersgläubigen, wie sie der Islam als integralen Bestandteil seiner Ideologie im... Weiterlesen →

Verfassungsrecht zu Das “deutsche Volk” gem. Art 116 GG

Ein Staat ist eine politische Organisation einer Personengemeinschaft, die im Sinne der sog. Drei-Elemente-Lehre folgende wesentliche Merkmale erfüllen muss: – Staatsgebiet – Staatsvolk – Staatsgewalt Bei einem Staat kann es sich auch um einen Zusammenschluss mehrerer Teilstaaten zu einem Gesamtstaat handeln (sog. Bundesstaat), wenn dabei die oben genannten Merkmale gewahrt bleiben. Staatsgebiet: Bei dem Staatsgebiet... Weiterlesen →

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