H.P. Raddatz subsumiert die Einmaligkeit des islamischen Gewaltdogmas folgendermaßen: „In keiner anderen Kultur, geschweige denn Religion findet sich die Kodifizierung von Mord, Raub, Versklavung und
Monat: Mai 2018
Verfassungsrecht zu Das “deutsche Volk” gem. Art 116 GG
Ein Staat ist eine politische Organisation einer Personengemeinschaft, die im Sinne der sog. Drei-Elemente-Lehre folgende wesentliche Merkmale erfüllen muss: – Staatsgebiet – Staatsvolk – Staatsgewalt
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.