Nicht mit dem Grundgesetz vereinbar: Satanische Verse

Im übrigen ist der Islam weder mit dem GG noch mit dem StGB vereinbar. Warum`? Darum:

Koran, Sure 8 Vers 40: „Bekämpft sie, bis alle Versuchung aufhört und die Religion allgemein verbreitet ist.“ 

= Verstoß gegen Art. 4 GG und §166 StGB

Koran, Sure 8 Vers 55 (Übersetzung nach Muhammad Rassoul): „Als die schlimmsten Tiere gelten bei Allah diejenigen, die ungläubig sind und nicht glauben werden.“ 

= Verstoß gegen Art. 4 GG und §166 StGB

Koran, Sure 98, Vers 6: „Siehe die Ungläubigen vom Volk der Schrift (Juden und Christen): sie sind die schlechtesten der Geschöpfe.“ 

= Verstoß gegen Art. 4 GG und §166 StGB

Koran, Sure 9 Vers 5 (Übersetzung nach R. Paret) „Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Ungläubigen, wo ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf ! (Ungläubige = Andersgläubige, Nichtgläubige, alle Nichtmuslime) 

= Verstoß gegen § 259 StGB “Aufruf zur Gewalt” 

Koran, Sure 4 Vers 34 (Übersetzung nach Rudi Paret): „Die Männer stehen über den Frauen, und wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie.“  

= Verstoß gegen Art. 3 GG , Gleichheit vor dem Gesetz

Koran, Sure 6 Vers 2 (Übersetzung nach R. Paret): „Allah hat für euch angeordnet, ihr sollt eure Eide annullieren.“ 

Koran, Sure 66 Vers 2 (Übersetzung nach Muhammad Ahmed Rassoul) „Wahrlich, Allah hat für euch eine Lösung eurer Eide angeordnet.“  

= Verstoß gegen: 

§ 153 StGB Falsche uneidliche Aussage  

§ 154 (1) StGB Meineid  

§ 155 (1+2) StGB Eidesgleiche Bekräftigungen 

§ 156 StGB Falsche Versicherung an Eides Statt 

Koran, Sure 47 Vers 8 (Übersetzung nach Paret): „Diejenigen aber, die ungläubig sind, – nieder mit ihnen!“ 

Koran, Sure 47 Vers 8 (Übersetzung nach Muhammad Ahmed Rassoul) „Die aber ungläubig sind – nieder mit ihnen! 

= Verstoß gegen: 

Art. 4 GG Abs. (1) und (2) – Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit 

Art. 2 GG – Persönliche Freiheitsrechte

§ 259 StGB Aufruf zur Gewalt

§ 11 (3) StGB Schriften die zu Straftaten aufrufen

§ 111 StGB Aufruf zur Gewalt
Sure 9 Vers 123 – „O die ihr glaubt, kämpfet wider jene der Ungläubigen, die euch benachbart sind, und laßt sie in euch Härte finden; und wisset, daß Allah mit den Gottesfürchtigen ist.“

Sure 47 Vers 4 – „Und wenn ihr auf diejenigen trefft, die den Glauben verweigert haben, so gilt das Schlagen der Genicke, bis, wenn ihr sie niedergekämpft habt, ihr dann die Fessel fest macht.“ 
= Verstoß gegen:

Art. 4 (1) GG

§ 259 StGB “Aufruf zur Gewalt” 

§ 11 (3) StGB Schriften die zu Straftaten aufrufen

§ 26 StGB Anstifter zu einer rechtswidrigen Tat

§ 111 StGB Aufruf zur Gewalt

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