Im übrigen ist der Islam weder mit dem GG noch mit dem StGB vereinbar. Warum`? Darum:
Koran, Sure 8 Vers 40: „Bekämpft sie, bis alle Versuchung aufhört und die Religion allgemein verbreitet ist.“
= Verstoß gegen Art. 4 GG und §166 StGB
Koran, Sure 8 Vers 55 (Übersetzung nach Muhammad Rassoul): „Als die schlimmsten Tiere gelten bei Allah diejenigen, die ungläubig sind und nicht glauben werden.“
= Verstoß gegen Art. 4 GG und §166 StGB
Koran, Sure 98, Vers 6: „Siehe die Ungläubigen vom Volk der Schrift (Juden und Christen): sie sind die schlechtesten der Geschöpfe.“
= Verstoß gegen Art. 4 GG und §166 StGB
Koran, Sure 9 Vers 5 (Übersetzung nach R. Paret) „Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Ungläubigen, wo ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf ! (Ungläubige = Andersgläubige, Nichtgläubige, alle Nichtmuslime)
= Verstoß gegen § 259 StGB “Aufruf zur Gewalt”
Koran, Sure 4 Vers 34 (Übersetzung nach Rudi Paret): „Die Männer stehen über den Frauen, und wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie.“
= Verstoß gegen Art. 3 GG , Gleichheit vor dem Gesetz
Koran, Sure 6 Vers 2 (Übersetzung nach R. Paret): „Allah hat für euch angeordnet, ihr sollt eure Eide annullieren.“
Koran, Sure 66 Vers 2 (Übersetzung nach Muhammad Ahmed Rassoul) „Wahrlich, Allah hat für euch eine Lösung eurer Eide angeordnet.“
= Verstoß gegen:
§ 153 StGB Falsche uneidliche Aussage
§ 154 (1) StGB Meineid
§ 155 (1+2) StGB Eidesgleiche Bekräftigungen
§ 156 StGB Falsche Versicherung an Eides Statt
Koran, Sure 47 Vers 8 (Übersetzung nach Paret): „Diejenigen aber, die ungläubig sind, – nieder mit ihnen!“
Koran, Sure 47 Vers 8 (Übersetzung nach Muhammad Ahmed Rassoul) „Die aber ungläubig sind – nieder mit ihnen!
= Verstoß gegen:
Art. 4 GG Abs. (1) und (2) – Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit
Art. 2 GG – Persönliche Freiheitsrechte
§ 259 StGB Aufruf zur Gewalt
§ 11 (3) StGB Schriften die zu Straftaten aufrufen
§ 111 StGB Aufruf zur Gewalt
Sure 9 Vers 123 – „O die ihr glaubt, kämpfet wider jene der Ungläubigen, die euch benachbart sind, und laßt sie in euch Härte finden; und wisset, daß Allah mit den Gottesfürchtigen ist.“
Sure 47 Vers 4 – „Und wenn ihr auf diejenigen trefft, die den Glauben verweigert haben, so gilt das Schlagen der Genicke, bis, wenn ihr sie niedergekämpft habt, ihr dann die Fessel fest macht.“
= Verstoß gegen:
Art. 4 (1) GG
§ 259 StGB “Aufruf zur Gewalt”
§ 11 (3) StGB Schriften die zu Straftaten aufrufen
§ 26 StGB Anstifter zu einer rechtswidrigen Tat
§ 111 StGB Aufruf zur Gewalt
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